4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Auf die Ausstandsgesuche wird nicht eingetreten. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Entschädigungen werde keine gesprochen.