Aus seinen Ausführungen geht nicht hervor, weshalb die angefochtene Einstellungsverfügung falsch sein soll und welche Gründe einen anderen Entscheid nahelegen. Er setzt sich nicht mit der Begründung der angefochtenen Verfügung auseinander und verlangt lediglich weitere Beweisabnahmen, wie insbesondere die Durchführung einer (ausserkantonalen) staatsanwaltschaftlichen Einvernahme. Dabei unterlässt er es jedoch seinen Antrag näher zu begründen und verweist mehrfach auf seine unleserliche Eingabe vom 21. September 2024.