3.4 Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft sind nicht zu beanstanden und es kann vollumfänglich darauf verwiesen werden. Was der Beschwerdeführer dagegen vorbringt, verfängt nicht: Insgesamt vermag der Beschwerdeführer in seiner Eingabe vom 8. Oktober 2024 nicht darzutun, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren angeblich zu Unrecht eingestellt hat. Aus seinen Ausführungen geht nicht hervor, weshalb die angefochtene Einstellungsverfügung falsch sein soll und welche Gründe einen anderen Entscheid nahelegen.