Der Beschwerdeführer wurde am 13. September 2024 festgenommen. Ihm werden gewerbsmässiger Diebstahl und weitere Delikte vorgeworfen, wobei die Staatsanwaltschaft eine Anklageerhebung beim Kollegialgericht in Dreierbesetzung beabsichtigt und voraussichtlich eine Freiheitsstrafe von mehr als 30 Monaten beantragen will. Die angeordnete Haftdauer rückt damit offensichtlich noch nicht in die Nähe der im Falle einer Verurteilung zu erwartenden Strafe. Wie dem Haftantrag entnommen werden kann, sind noch nicht sämtliche neu hinzugekommenen Fälle fertig bearbeitet und an die Staatsanwaltschaft rapportiert.