13 beit oder feste Tagesstruktur und lebt, seit er sein Domizil im D.________ verloren hat, auf der Strasse. Er ist zudem mehrfach einschlägig vorbestraft und wurde bereits zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Dennoch liess er sich nicht von seinem deliktischen Tun abbringen. Auch während des aktuell laufenden Verfahrens beging der Beschwerdeführer weitere Delikte, obwohl er sich mehrfach in Polizeihaft befand (vgl. Anklageschriftentwurf Ziff.