hat er verloren, derzeit lebt er auf der Strasse und hat in dem Sinne nichts mehr zu verlieren. Vor diesem Hintergrund ist ernsthaft zu befürchten, dass er – wie die Staatsanwaltschaft zurecht ausführt – Verzweiflungstaten begehen bzw. es bei künftigen Einschleichdiebstählen im Falle eines Aufeinandertreffens mit Geschädigten oder Drittpersonen zu Gewaltanwendungen oder Drohungen durch den Beschwerdeführer kommen könnte. Dass er zu unkontrolliertem und unberechenbarem Verhalten neigt, zeigt auch der Vorfall mit der Einwegspritze vom 6. August 2024.