Der Konsum von Suchtmitteln führt zudem bekanntermassen zu einer Enthemmung. Dass der Beschwerdeführer Drogen konsumiert, ergibt sich auch aus dem von der Staatsanwaltschaft mit ihrer Stellungnahme eingereichten Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 19. August 2024. Diesem lässt sich entnehmen, dass er am 6. August 2024 kontrolliert wurde, als er versuchte, mittels Einwegspritze Heroin zu konsumieren. Im