So wird ihm vorgeworfen, bereits am 11. Dezember 2023 im Besitz eines einhändig bedienbaren automatischen Messers (Springmesser) gewesen sein (vgl. Anklageziffer 5.1.). Weiter gab er anlässlich der Einvernahme vom 7. Mai 2024 – als ihm ein Diebstahl vorgehalten wurde, bei dem unter anderem ein Taschenmesser entwendet worden sein soll, und er gefragt wurde, ob er sich daran erinnere – zu Protokoll (Rz. 567): «Nein. Aber ich habe gerne Messer. Ich sollte mich daher daran erinnern. Ich brauche auch eins. Mein Victorinox-Messer ist abhandengekommen, ich habe es für CHF 10.00 verkauf».