Insbesondere wenn jemand in der Nacht von einer fremden Person in der eigenen Wohnung überrascht wird, muss davon ausgegangen werden, dass eine heftige Reaktion erfolgen könnte, was das Risiko einer Gegenreaktion in Form einer Gewaltanwendung erhöht. Weiter ist das Eindringen in private Wohnungen gerade in der Nacht für die Betroffenen äusserst belastend und geht – wie bereits das Zwangsmassnahmengericht zutreffend ausgeführt hat – regelmässig mit einer hohen psychischen Belastung in Form von Ängsten und einem Verlust des Sicherheitsgefühls einher.