7.3 7.3.1 Wie sich aus dem in den Haftakten befindlichen Strafregisterauszug ergibt, ist der Beschwerdeführer bereits mehrfach wegen Delikten gegen das Vermögen vorbestraft. Eine erste Verurteilung erfolgte am 15. November 2007, unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls und mehrfachen Raubes. Am 18. Oktober 2010 wurde er erneut verurteilt, unter anderem wegen gewerbsmässigen Diebstahls. Eine weitere Verurteilung des Beschwerdeführers wegen mehrfachen Diebstahls datiert vom 21. August