Weiter ergibt sich aus der von der Staatsanwaltschaft eingereichten Auflistung betreffend die Delikte mit noch ausstehenden Anzeigerapporten, dass dem Beschwerdeführer noch weitere offenbar zwischen dem 25. Juni 2024 und dem 22. August 2024 begangene und bisher noch nicht in der Anklageschrift aufgelistete Vorfälle (soweit für die Beschwerdekammer ersichtlich ca. sieben) zur Last gelegt werden, in denen er in Liegenschaften eingeschlichen sein und/oder Diebstähle begangen haben soll. Wie sich der in den Haftakten enthaltenen Hafteröffnungseinvernahme vom 13. September 2024 entnehmen lässt, wurde er zu