haben, wobei er 36 davon vor seinem Antrag auf Durchführung eines abgekürzten Verfahrens und 11 danach begangen haben soll. Weiter ergibt sich aus der von der Staatsanwaltschaft eingereichten Auflistung betreffend die Delikte mit noch ausstehenden Anzeigerapporten, dass dem Beschwerdeführer noch weitere offenbar zwischen dem 25. Juni 2024 und dem 22. August 2024 begangene und bisher noch nicht in der Anklageschrift aufgelistete Vorfälle (soweit für die Beschwerdekammer ersichtlich ca. sieben) zur Last gelegt werden, in denen er in Liegenschaften eingeschlichen sein und/oder Diebstähle begangen haben soll.