In den letzten Wochen habe er jedoch wiederum intensiv mit seinem Beistand zusammengearbeitet und diesen wöchentlich mehrmals gesehen. Nicht zuletzt in Zusammenarbeit mit dem Beistand sei der Beschwerdeführer im Verlaufe der letzten 14 Tage zum Schluss gekommen, dass es so nicht weitergehen könne und er dringend psychologischpsychiatrische Hilfe benötige. Er habe sich deshalb selbst in die UPD einweisen lassen und sei dort auch aufgenommen worden. Anlässlich der Anhaltung habe sich der Beschwerdeführer bereits in den UPD E.________ befunden.