SR 514.54], gegen das Strassenverkehrsgesetz [SVG; SR 741.01], gegen das Bundesgesetz über die Personenbeförderung [PBG; SR 745.1] sowie Mitführen von Verbrecherwerkzeug vorgeworfen. Die Strafuntersuchung sei bereits weit fortgeschritten gewesen und der Beschwerdeführer habe sich geständig gezeigt, weshalb sein Antrag vom 7. Mai 2024 auf ein abgekürztes Verfahren gutgeheissen und der amtlichen Verteidigung ein Entwurf der Anklageschrift zugestellt worden sei. In der Folge habe der Beschwerdeführer jedoch erneut delinquiert. Unter anderem sei er am 23. Juni 2024 in den internen Kiosk im D.___