dass das rechtliche Gehör gewahrt ist. 4. 4.1 Zum Sachverhalt bzw. der Ausgangslage kann dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft vom 14. September 2024 entnommen werden, dass diese seit Dezember 2023 ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer führt. Dabei werden ihm insbesondere gewerbsmässiger Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Hehlerei, Hinderung einer Amtshandlung, Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe [BetmG; SR 812.121], gegen das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition [Waffengesetz; SR 514.54], gegen das Strassenverkehrsgesetz [SVG;