- Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen - Die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer eröffnete daraufhin am 23. September 2024 ein Beschwerdeverfahren und gab dem Zwangsmassnahmengericht und der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme. Zudem forderte sie das Zwangsmassnahmengericht zum Einreichen der Haftakten auf und hielt fest, dass die amtliche Verteidigung unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ auch für das Beschwerdeverfahren gilt.