__ aufgesucht hat, ist (noch) nicht erstellt. Angesichts der wiederholt gleichen zeitlichen und örtlichen Verhältnisse kann das Aufkommen von Verdachtsmomenten, wonach der Beschwerdeführer an jenen Tagen ebenfalls sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben könnte, nicht ohne Weiteres als an den Haaren herbeigezogen bezeichnet werden. Gleichzeitig ist aber auch aktenkundig, dass der Beschwerdeführer, nachdem er anlässlich der Anhaltung der Polizei gegenüber ausgesagt haben soll, im Einkaufsgeschäft E.________ Waschmittel eingekauft zu haben, ein Paket Waschmittel vorweisen konnte. Dass ein entsprechender Kassenbeleg gefehlt hat, ist nicht weiter ungewöhnlich.