Es waren deutliche Hoch- und Runterbewegungen. Ich habe nicht mehr genauer hingesehen, weil ich dies nicht wollte und schliesslich wegging. Sein Geschlechtsteil habe ich nie gesehen; Z. 76-78, wonach sie zu keinem anderen Zeitpunkt sonst noch etwas von einer sexuellen Handlung wahrgenommen habe). An den anderen Tagen hat sie scheinbar nur bemerkt, dass der Beschwerdeführer wieder mit seinem Auto da war und entweder im Auto sass oder gerade wegfuhr (a.a.O. Z. 44-58). Hinweise, die gegen die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen sprechen, sind nicht auszumachen. Aus welchen Gründen der Beschwerdeführer an den anderen Tagen das Parking des C.________ aufgesucht hat, ist (noch) nicht erstellt.