Eine präventive erkennungsdienstliche Erfassung erweist sich insbesondere dann als verhältnismässig, wenn die besonders schützenswerte körperliche bzw. sexuelle Integrität von Personen bzw. unter Umständen auch das Vermögen (Raubüberfälle, Einbruchdiebstähle) bedroht ist. Es müssen mithin ernsthafte Gefahren für wesentliche Rechtsgüter drohen (Urteile des Bundesgerichts 1B_259/2022 vom 23. Juni 2023 E. 4.3 und 1B_171/2021 vom 6. Juli 2021 E. 4.3 mit Hinweisen). 6.2.2 Die Beschwerde erweist sich als begründet.