382 Abs. 1 StPO). Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 3. Dem Beschwerdeführer wird sexuelle Belästigung vorgeworfen, dadurch begangen, dass er am 2. Mai 2024 um 12:45/13:00 Uhr im unterirdischen Parking des Einkaufgeschäfts C.________ in Langenthal in seinem Fahrzeug auf dem Fahrersitz onaniert haben und dabei von D.________, Mitarbeiterin des C.________, gesehen worden sein soll. Der Beschwerdeführer wurde in der Folge an mehreren Tagen (3. Mai, 10. Mai und 17. Mai 2024) erneut von der zuvor genannten Mitarbeiterin gesehen (Einvernahmeprotokoll D.________ vom 25. Juli 2024 Z. 44 ff.).