Letztgenanntem Antrag wurde mit Verfügung vom 20. September 2024 stattgegeben. Mit Verfügungen vom 25. September und 1. Oktober 2024 nahm und gab die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer von den eingereichten amtlichen Akten und dem nachgereichten Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern samt Beilagen Kenntnis. Am 15. Oktober 2024 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft unter Auflage der Verfahrenskosten an den Beschwerdeführer die Abweisung der Beschwerde.