Dagegen erhob der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwältin B.________, am 19. September 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und den Verzicht auf eine erkennungsdienstliche Erfassung. Zudem ersuchte er um Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde. Letztgenanntem Antrag wurde mit Verfügung vom 20. September 2024 stattgegeben.