Des Weiteren haben die Editionen beim erwähnten Goldhändler ergeben, dass nicht das gesamte Gold dort umgesetzt worden ist, sondern nur ein Bruchteil im Wert von rund CHF 30’000.00 und dass die erste Transaktion bereits am 1. November 2023 erfolgte. Schliesslich wurde der Staatsanwaltschaft ein Schreiben mit einem Schuldeingeständnis eingereicht, welches der Beschuldigte selbst verfasst haben soll. Daraus lässt sich gerade nicht schliessen, dass die beiden Frauen Mittäterinnen sind.