Abgesehen davon handelt es sich beim entwendeten Gold laut den der Spurensicherung übergebenen Dokumenten um Gold im Wert von rund CHF 200’000.00, welches in einem Rucksack Platz hatte und vom körperlich nicht behinderten Beschuldigten ohne Probleme aus dem nicht abgeschlossenen, frei zugänglichen Schrank hätte abtransportiert werden können. Des Weiteren haben die Editionen beim erwähnten Goldhändler ergeben, dass nicht das gesamte Gold dort umgesetzt worden ist, sondern nur ein Bruchteil im Wert von rund CHF 30’000.00 und dass die erste Transaktion bereits am 1. November 2023 erfolgte.