Dies erscheint angesichts der früheren Eingaben übertrieben und wenig glaubwürdig. Abgesehen davon handelt es sich beim entwendeten Gold laut den der Spurensicherung übergebenen Dokumenten um Gold im Wert von rund CHF 200’000.00, welches in einem Rucksack Platz hatte und vom körperlich nicht behinderten Beschuldigten ohne Probleme aus dem nicht abgeschlossenen, frei zugänglichen Schrank hätte abtransportiert werden können.