Andrerseits führt sie im Schreiben vom 23. August 2024 aus, der Beschuldigte wäre nicht in der Lage gewesen, einen so grossen Diebstahl aus eigener Kraft zu begehen, weil er unter dem Aspergersyndrom leide, welches ihm praktisch verunmöglichen soll, selbstbestimmt zu agieren. Daraus lasse sich schliessen, seine Freundin und deren Mutter seien Mittäterinnen im Diebstahl zu ihrem Nachteil. Dies erscheint angesichts der früheren Eingaben übertrieben und wenig glaubwürdig.