Insoweit kann auch nicht behauptet werden, dass sie ihren Antrag ohne Rechtsnachteil bei der erstinstanzlichen Verfahrensleitung oder beim erstinstanzlichen Gericht stellen könnte. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist daher (unter Vorbehalt gemäss E. 2.2 hiervor) einzutreten.