__ im Beschwerdeverfahren (Studium der Nichtanhandnahmeverfügung und der amtlichen Akten; Verfassen des Schreibens betreffend Mandats- 10 anzeige; Verfassen der beiden Stellungnahme inkl. Rechtsabklärungen, Kenntnisnahme vom Schriftenwechsel, Telefonate, Korrespondenz und Besprechung mit den Klienten) wird daher auf pauschal CHF 3'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) bestimmt und vom Kanton Bern an Rechtsanwalt B.________ ausgerichtet (Art. 429 Abs. 3 StPO). 11 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: