8 von der Offerte bis zum Vertrag sehr viele Abhängigkeiten bestünden, die es zu berücksichtigen gelte. Der grösste Aufwand bestehe in der Umsetzung. Bei der H.________ AG sei erst 2021 eine Erneuerung des Antragssystems mit entsprechenden Schulungen erfolgt. Die Einführung des neuen ERP-Systems sei mit einem enormen Aufwand verbunden gewesen. Daher sei davon auszugehen, dass die bestehenden Funktionen übernommen würden (Ziff. 2.2.7 der Beschwerde).