2.6.4 der Strafanzeige), ist zunächst mindestens unklar, ob der Zugriff tatsächlich gewährt wurde. Alsdann lässt sich der Hinweis auch nicht anhand der eingereichten Unterlagen überprüfen. So geht aus der eingereichten Einladung zur Microsoft Teams-Besprechung einzig hervor, dass sich die H.________ AG dazu entschieden habe, zur Erhöhung der Informationssicherheit auch auf der L.________ die Software «M.________» zu installieren und sie das weitere Vorgehen diesbezüglich besprechen wollte. Ob diese Software schliesslich installiert wurde und wenn ja, welche Informationen weitergegeben wurden, ergibt sich daraus jedoch nicht.