4 abdecke. Es würden garantiert wesentliche Elemente/Prozesse von «G.________» durch die H.________ AG übernommen, welche urheberrechtlich geschützt seien. Es sei technisch nicht möglich, eine analoge Funktionalität zu erstellen, ohne diese urheberrechtlich geschützten Elemente zumindest teilweise zu übernehmen. Sodann werde der neue «G.________» von der I.________ AG erstellt, welche mehrheitlich im Besitz der fünf grössten, langjährigen Kunden, darunter auch der H.________ AG stehe, programmiert.