3 den Schlussbemerkungen der Beschwerdeführerin vom 4. November 2024 Kenntnis genommen und gegeben. Am 23. April 2025 nahm und gab sie von der Eingabe der Beschwerdeführerin vom 22. April 2025 Kenntnis. Mit Verfügung vom 6. Mai 2025 wurde schliesslich von der Eingabe der Beschuldigten 1 bis 3 vom 2. Mai 2025 Kenntnis genommen und gegeben. Am 7. Mai 2025 reichte Rechtsanwalt B.________ seine ergänzte Kostennote ein.