möglichst rasch durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf einen Codevergleich zwischen diesem Programm und dem von Anzeigeerstatterin entwickelten Programm G.________. 3. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Region Bern-Mittelland sei zu verpflichten die Geschäftsleitungs-, Strategiepapiere und die Projektunterlagen der H.________ AG hinsichtlich der Nachprogrammierung (Erstellen eines Werkes 2. Hand) des Prämienrechners und dem Art. 23 Abs. 1 UWG zu prüfen und den Prozess für das Integrieren unseres Werkes in Ihre Kernapplikation zu dokumentieren. 4. Der Aufwand der E.________ AG sei angemessen zu entschädigen.