2. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Region Bern-Mittelland sei zu verpflichten die zur Sicherstellung der Beweismittel notwendigen Sicherungsmassnahmen, wie Sicherstellung der Sicherungsdatenträger mit dem urheberrechtsverletzenden Programm von G.________ möglichst rasch durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf einen Codevergleich zwischen diesem Programm und dem von Anzeigeerstatterin entwickelten Programm G._