(nachfolgend: Beschuldigter 2), D.________ (nachfolgend: Beschuldigter 3) und unbekannte Täterschaft (nachfolgend: Beschuldigte 4) initiierte Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb, angeblich begangen zum Nachteil der Beschwerdeführerin, nicht an die Hand. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, handelnd durch F.________, am 16. September 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1.