3 eine Wiederholung des in der Anzeige Vorgebrachten. Die von ihr beschriebenen mutmasslichen Vorfälle beruhen jedoch entweder einzig auf Vermutungen (so auch die beschwerdeführerischen Formulierungen Ich denke, weil er die Gespräche abhört. und Er kann, meiner Überzeugung die Gespräche aufnehmen und später abspielen.) oder stellen lediglich Behauptungen dar, wie z.B. das angebliche Auffinden einer Wanze. Letzteres wird weder durch das Einreichen der Wanze selbst noch durch allfällige Zeugenaussagen belegt.