Verfahrensbeteiligte unbekannte Täterschaft Beschuldigte Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, Nordring 8, Postfach, 3001 Bern A.________ Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin Gegenstand Nichtanhandnahme Strafverfahren wegen unbefugten Aufnehmens von Gesprächen Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 19. Januar 2024 (O 24 53) Erwägungen: