Spätestens zu diesem Zeitpunkt musste der Beschwerdegegner erkennen, dass die Strafverfolgungsbehörden in einem Verfahren ermitteln, in dem er als geschädigt galt. Die Antworten des Beschwerdegegners, die auf diese Frage und Erklärung folgten, lassen im Übrigen nicht darauf schliessen, dass ihm dies verschlossen geblieben wäre, fürchtete er doch primär eine Verzögerung der Bauarbeiten. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdegegner zumindest im Grundsatz darum wusste, worauf das Strafverfahren als Gesamtes und die Fragen der Polizei im Besonderen