Dem Protokoll der Einvernahme vom 10. Juli 2024 lässt sich auf Z. 284 entnehmen, dass dem Beschwerdegegner erklärt wurde, was Wucher ist. Diese Erklärung folgte auf die Frage, ob der Beschwerdegegner wolle, dass die Angelegenheit unter diesem Gesichtspunkt geprüft werde. Spätestens zu diesem Zeitpunkt musste der Beschwerdegegner erkennen, dass die Strafverfolgungsbehörden in einem Verfahren ermitteln, in dem er als geschädigt galt.