Auf Z. 284 der Einvernahme finde sich zudem das Verbal, dass dem Beschwerdegegner «genau erklärt» worden sei, «um was es sich bei Wucher handelt». Der Beschwerdegegner habe adäquat auf alle Fragen geantwortet, es gebe also keine Hinweise auf eine geistige Schwäche o.ä. Ausserdem hätten ihm zum Zeitpunkt der Verzichtserklärung die Erläuterungen zum Formular vorgelegen. Es