Der Beschwerdegegner habe zu diesem Zeitpunkt den Beschuldigten stets als «F.________» bezeichnet. Ausserdem habe er in einem offensichtlichen Vertrauensverhältnis zum Beschuldigten gestanden, welches der Beschuldigte bewusst innert weniger Tage aufgebaut habe. Zum Zeitpunkt des Verzichts habe der Beschwerdegegner vor allem befürchtet, eine Privatklage könne dazu führen, dass noch weitere Sachen auf ihn zukommen und so die Fertigstellung der Arbeiten behindert werden könnten.