Der Beschwerdeführer verlangt in der Beschwerde weiter den Beizug «vom erstellten Protokoll, anlässlich der unter widerrechtlichen Umständen abgehaltenen Rechtswillkür von C.________ vom 5.12.2017» sowie der «illegal (ohne Rechtsmittelbelehrung) erstellten Ton- und der illegal erstellten Aufnahmen vom verletzten Opfer D.________ pp A.________». Da von ihm nicht begründet worden ist, weshalb der Beizug dieser Unterlagen für die Beurteilung der vorliegenden Fragestellung («Absetzung» von Rechtsanwalt B.________») entscheid wesentlich ist und sich Derartiges auch nicht sonstwie ergibt, kann von einem Beizug abgesehen werden.