5 die angefochtene Verfügung zu verweisen, wonach die Schreiben des Beschwerdeführers vom 28. Juli 2024 und 1. August 2024 sehr wohl berücksichtigt und behandelt worden sind. Die angefochtene Verfügung wurde diesem denn auch mit eingeschriebener Sendung und nicht etwa lediglich mittels B-Post zugestellt, wie es von ihm geltend gemacht wird (vgl. pag. 3757). Der Beschwerdeführer verlangt in der Beschwerde weiter den Beizug «vom erstellten Protokoll, anlässlich der unter widerrechtlichen Umständen abgehaltenen Rechtswillkür von C._____