44189 Anklage erhoben hat, ist zu schliessen, dass sie hinsichtlich der vom Beschwerdeführer angezeigten Straftaten (Gegenanzeige) kein zureichendes Anklagefundament erkennt, d.h. nach dem faktischen Beizug der Akten des Verfahrens BM 23 44189 insoweit ernsthaft eine Einstellung in Betracht zieht resp. eine solche im Raum steht.