In jenem Verfahren hat die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich gegen den Beschwerdeführer Anklage beim Regionalgericht Bern- Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) erhoben. Unter Berücksichtigung der deutlichen staatsanwaltschaftlichen Ausführungen im Schreiben vom 6. März 2024 («In Anbetracht der getätigten Ermittlungen ist es schwierig nachvollziehbar, weshalb gegen Herrn Adolfs ein Verfahren wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung und falscher Anschuldigung eröffnet werden sollte») sowie des Umstandes, dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren BM 23 44189 und BM 23 47251 nicht vereinigt und nur im Verfahren BM 23