Eine Untersuchung kann begriffsnotwendig nur sistiert werden, wenn eine solche, d.h. ein Strafverfahren, vorgängig eröffnet worden ist. Wie aus dem Schreiben vom 6. März 2024 hervorgeht, hat die Staatsanwaltschaft im vorliegenden Verfahren offenbar faktisch die amtlichen Akten des Verfahrens BM 23 44189 beizgezogen. In jenem Verfahren hat die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich gegen den Beschwerdeführer Anklage beim Regionalgericht Bern- Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) erhoben.