___ namens des Beschwerdeführers den Beschuldigten wegen schwerer Körperverletzung sowie falscher Anschuldigung an, wobei die Anzeige dieselbe Auseinandersetzung wie das Verfahren BM 23 44189 betrifft. Bereits im Schreiben vom 6. März 2024 hat die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass es in Anbetracht der getätigten Ermittlungen (Anmerkung Beschwerdekammer: im Verfahren BM 23 44189) schwierig nachvollziehbar sei, dass gegen den im vorliegenden Strafverfahren Beschuldigten ein Verfahren wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung und falscher Anschuldigung eröffnet werden solle.