Die Sistierungsverfügung ist rechtens. Aus den vorliegenden – äusserst knappen – Unterlagen ergibt sich, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Beschwerdeführer das Strafverfahren BM 23 44189 u.a. wegen versuchter schwerer Körperverletzung zum Nachteil des im vorliegenden Verfahren Beschuldigten führt. Mit Eingabe vom 8. November 2023 zeigte Rechtsanwältin C.________ namens des Beschwerdeführers den Beschuldigten wegen schwerer Körperverletzung sowie falscher Anschuldigung an, wobei die Anzeige dieselbe Auseinandersetzung wie das Verfahren BM 23 44189 betrifft.