Käme es zu einer Verurteilung des Beschwerdeführers, entfalle die Grundlage für die mit seiner Gegenanzeige geltend gemachten falschen Anschuldigung. Des Weiteren halte die Staatsanwaltschaft in ihrem Schreiben vom 6. März 2021 (richtig: 2024) fest, dass in Anbetracht der getätigten Ermittlungen schwierig nachvollziehbar sei, weswegen gegen den Beschuldigten ein Verfahren wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung und falscher Anschuldigung eröffnet werden sollte. Ferner komme hinzu, dass die Strafverfolgung für falsche Anschuldigung und schwere Körperverletzung erst nach 15 Jahren verjähre.