3. 3.1 Die Staatsanwaltschaft begründet die Sistierungsverfügung wie folgt: Mit Anzeige vom 8. November 2023 von Rechtsanwältin C.________ wird A.________ vorgeworfen, B.________ schwer verletzt und falsch angeschuldigt zu haben. Im Verfahren BM 23 44189 wird B.________ unter anderem vorgeworfen, versuchte schwere Körperverletzung zum Nachteil von A.________ begangen zu haben. Der Ausgang des vorliegenden Verfahrens hängt somit vom Ausgang des Verfahrens BM 23 44189 ab, weshalb das entsprechende Urteil des Regionalgerichts Bern- Mittelland abzuwarten ist.